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Sachkundenachweis

In NRW ist ein Sachkundenachweis Vorraussetzung für das Halten von den sogenannten 20/40- Hunden, sowie Hunden bestimmter Rassen. Den Sachkundenachweis erhalten Hundehalter, die durchgängig Hunde gehalten haben oder er muss durch eine Prüfung erworben werden. Um diese Prüfung zu bestehen, muss ein Multiple-Choice-Test mit Fragen aus den Bereichen Hundeerziehung, medizinische und rechtliche Grundlagen erfolgreich absolviert werden.

Da wir nun auch die Zulassung zur Abnahme dieser Prüfung erlangt haben, können Sie sich gerne für einen Termin anmelden.

Sollten noch Fragen diesbezüglich offen sein, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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